11
Mai 2017
ARTENSCHUTZ
11.05.2017
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Am 01.April 1998 wurden die Störe unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens gestellt und der Handel durfte nur noch nach CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Richtlinien geschehen. Die Störbestände wurden nun nach Fangquoten befischt und der Handel mit Caviar unterlag danach festgelegten Markierungs- und Dokumentationsvorschriften.
11
Mai 2017
BEGRIFFSKLÄRUNG “CAVIAR”
11.05.2017
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Irreführenderweise wird der Begriff „Caviar“ heutigen Tages als Synonym für Fischrogen benutzt, wobei im Codex Alimentarius 291/2010 niedergeschrieben ist, dass es sich bei „Caviar“ um ein Produkt handelt, welches aus Fischeiern der Familie der Störe (Acipenseriedae) und Salz hergestellt wird. Demnach ist also die Bezeichnung „Caviar“ nur Störrogen vorbehalten und soll im Folgenden auch nur[...]
18
Jul 2018DATENSCHUTZERKLÄRUNG
18.07.2018
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