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Mai 2017

Am 01.April 1998 wurden die Störe unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens gestellt und der Handel durfte nur noch nach CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Richtlinien geschehen. Die Störbestände wurden nun nach Fangquoten befischt und der Handel mit Caviar unterlag danach festgelegten Markierungs- und Dokumentationsvorschriften.

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